Was kostet ein Bausachverständiger

Honorare, Stundensätze, Kosten

Wenn Sie als Privatperson oder Firma einen Bausachverständigen beauftragen, werden die Kosten in der Regel im
Stundensatz berechnet. Der Sachverständigen-Stundensatz hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und kann von Experte
zu Experte variieren. Einzelne Bausachverständige bieten für bestimmte Leistungen auch Pauschalen an. In der Regel ist ein
Kostenvorschuss zu entrichten. Um Zeitaufwand, Sachverständigenkosten und Sachverhalte einzuschätzen, erfolgt in vielen
Fällen eine Ortsbesichtigung.

Informieren Sie sich vor Auftragserteilung beim Bauexperten in Ihrer Nähe, welchen Stundensatz dieser zugrunde legt.

Nebenkosten beim Sachverständigenhonorar
Kosten für den Einsatz besonderer Geräte, Messtechniken, Thermografie Kamera, Datenlogger etc. werden zusätzlich
berechnet. Je nach Vereinbarung entweder als Einzelberechnungen oder mit einem festgelegten Prozentsatz.
Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Honorar, Kosten bei Schiedsgutachten
Für Schiedsgutachten gelten die bekannten Berechnungsgrundlagen. Besonderheit: Der Kostenvorschuss wird von jeder Partei
eingezahlt. Die Vereinbarungen werden individuell zwischen den Beteiligten geregelt.

Honorar, Kosten bei Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsaufträgen erfolgt die Berechnung nach dem jeweils gültigen JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen, ehrenamtlicher Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten). Es ist jedoch üblich, dass die dort genannten Stundensätze bei vielen für Gerichte tätige Experten erhöht werden, sodass die Angabe im JVEG regelmäßig nur den Mindestsatz darstellt. Auf das Honorar des für ein Gericht tätigen Sachverständigen ist grundsätzlich ein Vorschuss an das Gericht zu leisten.

Honorar, Kosten bei Wertermittlung
Wenn Sie eine Wertermittlung beauftragen, richtet sich das Honorar nach individueller Vereinbarung entweder nach dem
Zeitaufwand oder den Gebühren entsprechend der vom Sachverständigen verwendeten Gebührentabelle. Die HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) schreibt seit ihrer Novellierung keine Honorare für
Verkehrswertermittlungen mehr vor. Deshalb führen viele Sachverständige für Wertermittlungen eigene Gebührentabellen.