Das Honorar des Bausachverständigen ermittelt sich i.d.R. nach dem tatsächlichen Aufwand.
Bei Gerichtsaufträgen erfolgt die Berechnung nach dem derzeit gültigen JVEG. Diese regelt seit dem 1. Juli 2004 die Vergütung der vom Gericht beauftragten Sachverständigen. Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden erhält demnach einen Stundensatz von 75 €, zuzüglich aller Nebenkosten (Fahrtkosten, Fotokopien, Porto usw.) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%. Auf das Honorar des für eine Gericht tätigen Sachverständigen ist grundsätzlich ein Vorschuss an das Gericht zu leisten.
Privatgutachten werden ebenfalls nach Stundenaufwand abgerechnet. Der übliche Stundensatz liegt bei ca. 95 € bis 125 €. Hinzu kommen die Nebenkosten, welche entweder einzeln berechnet werden (ähnlich bei Gerichtsgutachten) oder mit einem festen Prozentsatz hinzugerechnet werden. Auch beim Privatauftrag muss der Sachverständige die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung stellen.
Bitte informieren Sie sich vor der Auftragserteilung bei Ihrem Bauexperten, welchen Stundensatz er zugrunde legt. I.d.R. ist bei der Beauftragung ein Kostenvorschuss zu entrichten, welcher sich an dem voraussichtlichen Aufwand der Sachverständigentätigkeit orientiert. Bei Schiedsgutachten wird der Vorschuss von jeder Partei eingezahlt. Diese Vereinbarungen werden individuell zwischen den Beteiligten geregelt.
Wenn Sie eine Wertermittlung beauftragen, richtet sich das Honorar nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Dort sind in § 34 die Honorare, abhängig vom Gebäudewert, geregelt. Einzelne Sachverständige erheben für Wertermittlungen jedoch von diesem Regelwerk abweichende Gebühren. Ihr Bauexperte informiert Sie diesbezüglich gerne vor der Auftragserteilung.