Honorar

Das Honorar des Bausachverständigen ermittelt sich i.d.R. nach dem tatsächlichen Aufwand.

Bei Gerichtsaufträgen erfolgt die Berechnung nach dem derzeit gültigen JVEG. Diese regelt seit dem 1. Juli 2004 die Vergütung der vom Gericht beauftragten Sachverständigen. Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden erhält demnach einen Stundensatz von 75 €, zuzüglich aller Nebenkosten (Fahrtkosten, Fotokopien, Porto usw.) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%. Auf das Honorar des für eine Gericht tätigen Sachverständigen ist grundsätzlich ein Vorschuss an das Gericht zu leisten.

Außerhalb von gerichtlichen Aufträgen werden von Firmen oder Privatleuten beauftragte Gutachten ebenfalls nach Stundenaufwand abgerechnet. Der übliche Stundensatz beginnt dort bei ca. 95 €. Hinzu kommen die Nebenkosten, welche entweder einzeln erfasst werden (ähnlich bei Gerichtsgutachten) oder mit einem festen Prozentsatz beaufschlagt werden. Kosten für den Einsatz besonderer Geräte und Messeinrichtungen (z.B. Thermografiekamera, Datenlogger etc.) werden nach Vereinbarung zusätzlich berechnet. Auch beim Privatauftrag muss der Sachverständige die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung stellen.

Bitte informieren Sie sich vor der Auftragserteilung bei Ihrem Bauexperten, welchen Stundensatz er zugrunde legt. I.d.R. ist bei der Beauftragung ein Kostenvorschuss zu entrichten, welcher sich an dem voraussichtlichen Aufwand der Sachverständigentätigkeit orientiert. Bei Schiedsgutachten wird der Vorschuss von jeder Partei eingezahlt. Diese Vereinbarungen werden individuell zwischen den Beteiligten geregelt.

Wenn Sie eine Wertermittlung beauftragen, richtet sich das Honorar nach individueller Vereinbarung entweder nach dem Zeitaufwand oder den Gebühren entsprechend der von Sachverständigen verwendeten Gebührentabelle. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) schreibt seit ihrer Novellierung keine Honorare für Verkehrswertermittlungen mehr vor. Deshalb führen viele Sachverständige für Wertermittlungen eigene Gebührentabellen. Für eine erste Kalkulation können sie die vom BVS e.V. veröffentlichte Tabelle zu Rate ziehen.

Ihr Bauexperte informiert Sie diesbezüglich gerne vor der Auftragserteilung.

 



 
 

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